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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Lieferungs-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen
der Firma Manfred Heins Messtechnik für die Industrie



Allgemeine Geschäftsbedingungen [54 KB]

1. Allgemeines
Unseren Verträgen liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit Abweichungen von uns nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Andere Vertragsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn wir Ihnen nicht widersprechen und der Vertrag durchgeführt wird.
2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung derWare oder Erbringung der Leistung nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
3. Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Firmensitz Oldenburg, ausschließlich Verpackung und Transportkosten. Die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer kommt hinzu. Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung bzw. Leistung gültigen Preise, sofern nicht eine Festpreisvereinbarung von unsschriftlich bestätigt wurde.
4. Zahlung
Unsere Rechnungen für Inlandslieferungen werden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung fällig. Reparatur-/Serviceleistungen sind sofort und ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung einer gesetzten Zahlungsfrist werden wir unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhevon 8 % über dem Basiszinssatz berechnen.Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeitoder Kreditwürdigkeit des Bestellers sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen und Leistungen zu verlangen oder Lieferungen und Leistungen nur gegen Nachnahme oder Vorauskase vorzunehmensowie sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zustellen. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Besteller zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Der Kunde darf gegen uns gerichtete Ansprüche nicht abtreten.
5. Liefer- und Leistungszeit
Liefer- und Leistungsfristen sind für uns nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Sonstige Zeitangaben überFristen sind unverbindlich und können in angemessenem Umfang (ca.4 Wochen) überschritten werden.Für die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen ist der Zeitpunkt maßgebend, an dem die Lieferung unseren Firmensitz verläßt.

Die Liefer- und Leistungsfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen (Streik und Aussperrung) sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen; dies findet auch Anwendung, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten.Werden vereinbarte Fristen überschritten oder unverbindlich genannte Fristen um den obengenannten Zeitraum überschritten, kann der Besteller eine Nachfrist von mind. 3 Wochen setzen und nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche: siehe Ziff. 9.
6. Gefahrübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf denBesteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oderder Lieferer noch andere Leistungen übernommen hat. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zuvertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware sind unzulässig.Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte trittder Besteller schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Besteller unverzüglich mittels eingeschriebenen Brief mitzuteilen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers - insbesondere bei Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen. Der Kunde tritt uns zu diesem Zweck hiermitseine Herausgabeansprüche gegen Dritte ab. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
8. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist für alle verkauften neuen Geräte, Anlagen sowie erbrachten Leistungen beträgt - sofern nichts anderes schriftlichvereinbart - 12 Monate ab Auslieferung. Sie erstreckt sich nicht auf Verbrauchsmaterialien.Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer Wahl die Mängel beseitigen oder mangelfreie Ware liefern. Erst nachdem die Mängel-beseitigung fehlgeschlagen ist oder erneut mangelhafte Ware geliefert wurde, kann der Käufer den Kaufpreis mindern. Der Käufer hat uns die Gelegenheit zu geben, den beanstandeten Mangel zu beheben; verweigert er dies, sind wir von der Gewährleistungspflicht befreit.Wenn der Kunde beim Gebrauch der Ware die Gebrauchsanweisungnicht beachtet hat und/oder Eingriffe, Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an der Ware vorgenommen hat, ist er beweispflichtig dafür, daßder Mangel nicht hierauf beruht.Der Besteller hat die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere die vereinbarten Zahlungsbedingungen, einzuhalten.
9. Schadensersatz
Wir haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorliegen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, daß die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadensstiftendem Ereignis unmittelbar beteiligtenWarenmenge. Die Haftung für Personen- und Sachschäden nachdem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10. Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnismittelbar oder unmittelbar sich ergebenden StreitigkeitenOldenburg (Oldbg.) oder nach unserer Wahl der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers.